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Returo - Service im Ausland

 

Grenzüberschreitender Abfallverkehr unterliegt strengen behördlichen Auflagen. Nach den Vorgaben der Abfallverbringungs Verordnung (AVV) muss ein Notifizierungsverfahren eingeleitet werden. Erst nach Zustellung des Bewillungsbescheides der Bezirksregierung kann eine Verbringung erfolgen. Bei diesem komplexen und zeitintensiven Verfahren koordiniert und managt die Returo.

Viele Jahre zählten Betriebe aus den Niederlanden, England, Italien und Bulgarien zum festen Kundenstamm der Returo. Aufgrund erfolgreich abgeschlossener Notifizierungsverfahren konnten die Abfälle problemlos zu den Anlagen der Returo oder deren Partnern gelenkt werden. Aktuell liegt der Schwerpunkt der internationalen Entsorgung für die Returo in Italien.  Um für die Kunden vor Ort zu sein, besucht die Returo internationale Fachmessen: die ECOMONDO in Rimini und die IFAT in München.